Verkaufs- und Lieferbedingungen der pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- eU.
AGB allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragsschließenden über den Verkauf und unsere Leistungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse, selbst wenn sie nicht noch einmal besonders vereinbart werden.

Anders lautende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche Abmachungen sind nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

Diese Bedingungen gelten auch ausdrücklich als vereinbart, wenn Sie dieselben nicht innerhalb drei Tagen nach Eingang widersprechen oder wenn Sie unsere Lieferungen und Leistungen annehmen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Auftrages dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und kann für Archivierungszwecke verwendet werden. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware oder eine Aufforderung zur Zahlung bzw. Entgegennahme der Zahlung annehmen.

3. Preise

Unsere in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich vereinbart, dürfen aber – ausgenommen bei Verbrauchergeschäften - auf jenen Wert erhöht werden, der dem Preis zum Auslieferungsdatum entspricht.

Zusätzlich zu den Preisen sind jeweils die Umsatzsteuer, die Fracht- und Verpackungskosten zu bezahlen, sowie eine allenfalls von Ihnen gesondert beauftragte Frachtversicherung. Die angebotenen Preise gelten jeweils ab unserem Hause.

4. Lieferung

Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Auftraggebers.

Die in den Preislisten angegebenen Preise sind jedoch für uns vor Auftragsbestätigung nicht verbindlich.

Die Gefahr an der Ware geht jeweils mit Ablieferung ab unserem Hause auf den Besteller über.

Uns steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auf Kosten des Auftraggebers auszuwählen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Dieser ist daher auch für alle erforderlichen Rügen zuständig, und wir bitten dies bei Annahme der Ware zu beachten. Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom Auftraggeber unverzüglich, längstens binnen 8 Tagen, bei sonstigem Verfall, nach Ablieferung der Ware an den Auftraggeber von diesem dem Transportunternehmen und uns schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

Über ausdrücklichen schriftlichen detaillierten Auftrag werden wir die zum Transport gegebene Ware dem Auftrag entsprechend auf Kosten des Bestellers versichern.

Es wird darauf hingewiesen, dass Erzeugnisse nach Art der gelieferten Produkte im Falle einer Ausfuhr aus Österreich vielfach bewilligungspflichtig sind (Anlage zum AHG 1984).

Diese behördlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber zur erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend und kann ein Leistungsverzug unsererseits nicht eintreten.

Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und zu verrechnen.

Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände oder räumen uns ein Recht zum Vertragsrücktritt ein; dazu zählen auch bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren, Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

5. Beanstandungen (ausgenommen Verbrauchergeschäfte)

Sofern im Angebot nicht anders angegeben, leisten wir für Hardware- und Softwareprodukte auf die Dauer von 6 Monaten Gewähr.

Prüfen Sie bitte nach Erhalt der Ware dieselbe unverzüglich. Mängel müssen uns innerhalb von acht Tagen nach dem Liefertermin bei uns im Hause einlangend bekannt gegeben werden, und zwar detailliert und schriftlich. Andere Mitteilungen sind unwirksam. Nach Ablauf dieser Frist ist jeder Einwand gegen unsere Forderung und jede Haftung oder Gewährleistung unsererseits ausgeschlossen.

Programm- und Datensicherungsarbeiten hat der Auftraggeber auf seine Kosten durchzuführen. Sofern anderslautendes nicht schriftlich vereinbart wurde, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers wirtschaftlich oder technisch brauchbar ist. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die durch unsachgemäße Installation, Gebrauch oder Umbauten durch den Auftraggeber oder Dritte, von uns nicht schriftlich genehmigte Reparaturversuche, unzulässige Betriebsbedingungen sowie atmosphärische oder statische Entladung oder natürlichen Verschleiß, verursacht wurden.

Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtums-Ansprüche aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Wird uns eine Mängelrüge mitgeteilt, muss die Ware für unsere Prüfung zur Verfügung gehalten werden. Auch dies ist eine Voraussetzung für einen Anspruch uns gegenüber. Über unser Verlangen werden Sie uns die beanstandete Ware zur Prüfung zurücksenden. Die Transportkosten tragen wir, entsprechend unserer Transportwegweisung, wenn die Beanstandung berechtigt war.

In diesem Falle leisten wir auch kostenlosen Ersatz durch Nachlieferung gleicher Ware.

Weitergehende Ansprüche unseres Bestellers, aus welchem Titel immer, sind ausgeschlossen.

Die ersetzte Ware wird unser Eigentum.

Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art immer, sind ausgeschlossen, auch solche wegen verspäteter Lieferung.

Eine Mängelrüge schiebt die Fälligkeit des Kaufpreises für jeden Teil der Ware, der ordnungsgemäß ist, nicht hinaus. Sie werden uns daher entsprechende Teilzahlungen zu leisten haben.

Für Verbraucher (Konsumenten) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des ABGB in Verbindung mit den Bestimmungen des KSchG uneingeschränkt.

6. Gewährleistung für Personalcomputer und Software

Zusätzlich gelten hierfür folgende Bestimmungen (ausgenommen Verbrauchergeschäfte):

Sämtliche Ansprüche des Käufers gegen uns erlöschen jedenfalls, wenn durch andere als von uns beauftrage Personen an den Geräten Reparaturen, Reinigungen, Veränderungen oder sonstige Eingriffe vorgenommen werden. Gleiches gilt für Schäden, die auf den unsachgemäßen Anschluss oder Gebrauch der gelieferten Geräte zurückzuführen sind.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass die Programme ununterbrochen oder fehlerfrei laufen oder dass alle Programmfehler im Rahmen der Gewährleistung beseitigt werden können.

Eine Haftung für Ansprüche über die Gewährleistung hinaus (Mangelfolgeschäden), sowie der Ersatz eines Schadens, aus welchem Titel auch immer, tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein; deren Vorliegen ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Eine Haftung unsererseits für allfällig entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, ebenso für Schäden, deren Eintritt der Auftraggeber durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere durch Programm- oder Datensicherung und ausreichende Produktschulung – hätte verhindern können.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Schadenersatzregeln des ABGB in Verbindung mit den Bestimmungen des KSchG uneingeschränkt. Eine Haftung für von uns verursachte Schäden, die lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen (ausgenommen Personenschäden) ist jedoch ausgeschlossen.

7. Produkthaftung

Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird gemäß §9 PHG ausgeschlossen, ausgenommen unser Kunde selbst ist Verbraucher. Hierdurch wird auch ein Rückgriff an unser Haus ausgeschlossen.

In jedem Falle - auch wenn ein solcher Rückgriff nicht möglich ist, insbesondere aber wenn ein solcher in Anspruch genommen werden soll - ist ein Rückgriff ausgeschlossen, wenn uns nicht von dem haftungsbegründenden Sachverhalt sofort Kenntnis gegeben wird, so dass das Ereignis von uns noch festgestellt und die allfällig haftungsbegründenden Umstände geprüft werden können.

8. Storno

Das Storno einer Bestellung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten wir einem Storno Ihrer Bestellung, aus welchen Grunde immer, zustimmen oder im Falle der Geltendmachung eines Eigentumsvorbehaltes die Ware zurücknehmen, so bleibt dennoch ein Anspruch von 30 % des Fakturenwarenwertes als Ersatzanspruch gegen Sie aufrecht und ist, soweit er nicht schon fällig war, sofort fällig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Verträgen außerhalb unserer Betriebsstätte einem Verbraucher das Rücktrittsrecht gemäß § 3 KSchG zusteht.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware geht erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbedingungen erfüllt hat. Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entsprechenden neuen Erzeugnisse. Der Käufer darf über die in unserem Eigentum stehende Ware nur verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und pünktlich nachzukommen.

Verpflichtungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung erlaubt.

Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir jederzeit berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Käufers zurückzuholen und ist dieser zur Herausgabe verpflichtet.

Sollte die Ware vom Auftraggeber vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiter-veräußert werden, so gilt der von diesem zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an uns abgetreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an uns abzuführen.

Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber, uns innerhalb von drei Tagen zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für den Fall, dass Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Vorbehaltseigentum steht.

10. Zahlungen

Zahlungen sind ausschließlich an unsere Kassa oder auf eines in den Fakturen genannten Konten zu leisten. Die Zahlung gilt erst mit Buchung auf unserem Konto mit dem dort angegebenen Wert als erfolgt. Sämtliche Forderungen unsererseits sind mit Rechnungsdatum sofort fällig, wenn nicht andere Konditionen im Einzelfall gewährt und auf der Rechnung vermerkt sind. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen als vereinbart.

Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, oder wird eine solche nachträglich bekannt, oder erfolgt eine fällige Zahlung nicht fristgerecht ohne Mahnung zur Gänze, so sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen zu ändern. Es entfällt auch der für die nicht zur Gänze bezahlten Rechnungen gewährte Rabatt und ist an uns zu bezahlen. Es sind auch 14 % Zinsen per anno ab dem Rechnungsdatum in diesem Falle zu bezahlen, auch sind wir berechtigt, die Lieferungen zur Gänze einzustellen und alle anderen offenen Forderungen, auch wenn sie noch nicht fällig werden, rückwirkend auf den Tag der Rechnung fällig zu stellen.

Von allen fälligen Forderungen sind 14 % Zinsen per anno vom Tage der Fälligkeit ohne Mahnung zu bezahlen.

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen uns gegenüber und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von uns nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers, ist ausgeschlossen.

In Abänderung dieses Aufrechnungsverbotes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen uns gegenüber ist nur möglich, sofern die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von uns anerkannt worden ist.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten ist der Sitz unserer Firma. Firmenbuchgericht für beide Teile über alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrage ist das Landesgericht Wiener Neustadt.

12. Rücktrittsrecht für Letztverbraucher (Konsumenten i.S. des KSchG):

1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:

1.1 Der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), somit eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag. oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

1.2 Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gezählt wird. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

1.3 Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

1.4 Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate ab den in 1.3 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten jedoch verspätet innerhalb dieses Zeitraums nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die siebentägige Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu laufen.

1.5 Der Rücktritt ist schriftlich (Brief, E-Mail) zu richten an:

pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- eU.
Hans Tinhof Str 12
7000 Eisenstadt

eMail: sales@hogato.com
Tel: +43 650 6273287

1.6 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

  • Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
  • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

2. Rücktrittsfolgen und Kostentragung:

2.1 Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen.

2.2 Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.

2.3 Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist.

2.4 Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu bezahlen.

Ende der Rücktrittsbelehrung

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussbestimmungen

Soweit durch diese Bestimmungen Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts; dies auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

Für Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt als vereinbart. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist jenes sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort seiner Beschäftigung hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder sonst wie unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die ihr in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und dem Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für das Ausfüllen von Vertragslücken durch eine in der vorgenannten Weise ergänzenden Vertragsauslegung. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Leistungserbringung nach Treu und Glauben.

Weitere wichtige Informationen:
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