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particulate matter filter for printer and copier 10Pack
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Terms and Conditions Terms and Conditions
The Terms and Condition are only available in german. It applies austrian law. The area of jurisdiction is Eisenstadt/ Austria.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Besondere Hinweise

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.).“

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- e.U., A-7000 Eisenstadt, Satzweingärten 9, (Lieferer) mit Kunden.

Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen etc. sind nur verbindlich, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Es findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dieses Rücktrittsrecht steht bei Verträgen zu, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, d.h. einen Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit ermöglichen. Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Gesetzes §5e des Konsumentenschutzgesetzes beträgt die Rücktrittsfrist sieben Werktage, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragabschlusses. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- e.U., Satzweingärten 9, 2, A-7000 Eisenstadt
2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Versandkosten werden von uns grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Österreichische Post AG). Wertminderungen aus bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, Softwarelizenzen und DVDs, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden, Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss (§ 5e Abs2 erster Satz KSchG) begonnen wird. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. individuell gefertigte Personal Computer, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Vertragsabschluß
Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise und Leasingtarife sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden. Der Abschluss des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder einer Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist.

Lieferung
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung 3 Wochen nach Vertragsabschluß. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt. Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung des Lieferers bei Lieferverzug auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers in Eisenstadt (Österreich). Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl des Lieferers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der aufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem
Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben hat. Der Kunde hat die Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des Kunden ist unbeachtlich. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst, werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder seiner Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. Nach dem Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer dem Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens Euro 50. Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung des Lieferers um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne diesen zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten Bestand oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab. Die Weiterveräußerung sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.

Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr. Bei Waren die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung.
Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Der Kunde hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Mängel, Beanstandungen der Mengen oder Beschaffenheit der Ware sowie Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, jeweils unverzüglich schriftlich
zu rügen. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen den Lieferer. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren. Dem Lieferer steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird. Der Lieferer wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der
Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des Lieferers umfaßt auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferer zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder auf Wunsch des Kunden zum Abholen bereit gestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird dem Lieferer eine Frist von mindestens zwei Wochen ab
Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Lieferer den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Kunde hat für eine ausreichende Datensicherung zu
sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen. Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr der mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als ein bis drei Monaten 10% des Verkaufswertes
- von mehr als drei bis sechs Monaten 20% des Verkaufswertes
- von mehr als sechs bis zwölf Monaten 30% des Verkaufswertes
- von mehr als zwölf bis vierundzwanzig Monaten 50% des Verkaufswertes.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einen Umstand beruht, für den der Lieferer eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse aus dem Vertragsverhältnis des Lieferers mit dem Kunden ist Eisenstadt/Österreich.

Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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