The Terms and Condition are only available in german. It applies austrian law. The area of jurisdiction is Eisenstadt/ Austria.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit
Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an unsere auf der Bestellbestätigung angegebene Adresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. [Bei der Überlassung von Sachen gilt dies
nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
– wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was
deren Wert beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert
insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu
tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Besondere Hinweise
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der
Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende
der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B.
durch Download etc.).“
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- e.U.,
A-7000 Eisenstadt, Satzweingärten 9, (Lieferer) mit Kunden.
Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden
AGB. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen
etc. sind nur verbindlich, wenn der Lieferer sie schriftlich bestätigt und in
diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Es findet
ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des
einheitlichen UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz
im Ausland hat.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
1. Dieses Rücktrittsrecht steht bei Verträgen zu, die unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden,
d.h. einen Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit ermöglichen.
Dem Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe
des Gesetzes §5e des Konsumentenschutzgesetzes beträgt die Rücktrittsfrist
sieben Werktage, wobei Samstag nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt bei
Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Einganges beim
Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem
Tag des Vertragabschlusses. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
pod2brain.eu Eigenverlag und Handels- e.U., Satzweingärten 9, 2, A-7000 Eisenstadt
2. Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher
bis zu einem Bestellwert von 40,- Euro die Rücksendekosten. Versandkosten
werden von uns grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart
erstattet (Standardpaket Österreichische Post AG). Wertminderungen aus
bestimmungsgemäßem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn,
die Minderung ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen.
Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt
und der Einbau von Komponenten ausschließlich durch qualifiziertes und
autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
3. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei:
Software, Softwarelizenzen und DVDs, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden,
Dienstleistungen mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss (§
5e Abs2 erster Satz KSchG) begonnen wird. Auch bei Waren, die nach
Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. individuell gefertigte Personal
Computer, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Vertragsabschluß
Die vom Lieferer in Anzeigen und Katalogen benannten Preise und
Leasingtarife sowie sonstige Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich
nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. An schriftliche
oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden. Der Abschluss
des Vertrages erfolgt mit dem Beginn der Erfüllung oder einer Auftragsbestätigung
innerhalb dieser Frist.
Lieferung
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung 3
Wochen nach Vertragsabschluß. Der Lieferer ist zu Teillieferungen berechtigt.
Das Beschaffungsrisiko trägt der Kunde. Der Lieferer braucht die versprochene
Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Im übrigen
beschränkt sich die Haftung des Lieferers bei Lieferverzug auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
Erfüllungsort/Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers in Eisenstadt (Österreich). Ein Versand der Ware
erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur
nach Wahl des Lieferers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der aufälligen
Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe
auf den Kunden schon dann über nach Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort
bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer die Ware nach einem anderen
Ort als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Ware dem
Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt) übergeben hat. Der Kunde hat die
Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich
auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich
schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung
der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in
spesenfreier Weise zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf
die älteste Schuld angerechnet; eine abweichende Leistungsbestimmung des
Kunden ist unbeachtlich. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet
sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, seine Zahlungen
einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst,
werden sämtliche bestehenden Forderungen des Lieferers oder seiner
Tochterunternehmen gegenüber dem Kunden unabhängig von ihrer sonstigen Fälligkeit
sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt bei Bekanntwerden von Umständen,
die die Kreditwürdigkeit des Kunden nachhaltig in Frage stellen. Nach dem
Eintritt der Fälligkeit der Zahlungspflichtungen berechnet der Lieferer dem
Kunden für Mahnungen, Gebühren von mindestens Euro 20 bis höchstens Euro
50. Gegen Zahlungsansprüche des Lieferers steht dem Kunden ein
Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten
Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.
Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis
zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung des Lieferers
mit dem Kunden entstandenen und noch entstehenden Forderungen, gleich welcher
Art und welchen Rechtsgrunds, vor. Übersteigt der realisierbare Wert der
Sicherheiten die Forderung des Lieferers um mehr als 20%, so werden auf
Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers frei gegeben. Der
Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur
ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgt für den Lieferer als Hersteller, jedoch ohne diesen zu
verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde sein hieraus resultierendes (Mit-) Eigentumsrecht an dem vermischten
Bestand oder der verbundenen Sache an den Lieferer ab. Die Weiterveräußerung
sowie Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der
Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus
entstehende Forderungen werden im voraus an den Lieferer abgetreten (verlängerter
Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung
des Kunden an den Lieferer im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom
Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist
berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet,
eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an den Lieferer
abzuführen. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen.
Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen)
hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des
Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu
versichern.
Mangelansprüche/Haftung
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Für die Lieferung
von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines
Mangels auf ein Jahr. Bei Waren die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in zwölf
Monaten ab Ablieferung.
Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche
Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferer autorisierte Personen
zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die
auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung,
Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Der
Kunde hat die Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und Mängel,
Beanstandungen der Mengen oder Beschaffenheit der Ware sowie Mängel, die bei
sorgfältiger Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können,
jeweils unverzüglich schriftlich
zu rügen. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes
Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen
Rechte gegen den Lieferer. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die
Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der
Produktbeschreibung des Lieferers ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben
gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt
werden. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der
Kunde den Lieferer vor Übersendung der Ware zu informieren. Dem Lieferer
steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt
wird. Der Lieferer wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der
Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des
Lieferers umfaßt auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig
auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die
entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel
nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der
vom Lieferer zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferer behoben und die Ware
nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei zugeschickt oder auf Wunsch
des Kunden zum Abholen bereit gestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird dem
Lieferer eine Frist von mindestens zwei Wochen ab
Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden
Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich
sein, wird der Lieferer den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des
Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen. Reparaturen, die vom
Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden
gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden
wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch
wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Kunde hat für eine
ausreichende Datensicherung zu
sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der
Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten
an der Ware entstehen. Wenn der Kunde als Nacherfüllung Lieferung einer
mangelfreien Ware oder Rücktritt verlangt, ist er zur Rückgewähr der
mangelhaften Ware und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die
gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen
oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die
Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus:
Bei einer Nutzungsdauer
- von mehr als ein bis drei Monaten 10% des Verkaufswertes
- von mehr als drei bis sechs Monaten 20% des Verkaufswertes
- von mehr als sechs bis zwölf Monaten 30% des Verkaufswertes
- von mehr als zwölf bis vierundzwanzig Monaten 50% des Verkaufswertes.
Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind
ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,
sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einen Umstand beruht, für den der
Lieferer eine Beschaffungs- oder Herstellungsgarantie übernommen hat.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse
aus dem Vertragsverhältnis des Lieferers mit dem Kunden ist Eisenstadt/Österreich.
Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein,
so berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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